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   OLG Celle, 13.01.2023 - 6 U 89/22   

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https://dejure.org/2023,3126
OLG Celle, 13.01.2023 - 6 U 89/22 (https://dejure.org/2023,3126)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.01.2023 - 6 U 89/22 (https://dejure.org/2023,3126)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Januar 2023 - 6 U 89/22 (https://dejure.org/2023,3126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 662; BGB § 666; BGB § 667
    Auskunftsanspruch; Auftragsverhältnis oder bloße Gefälligkeit; Auskunftsanspruch unter Miterben für den Fall einer Vollmacht; Abgrenzung zwischen Auftragsverhältnis und bloßer Gefälligkeit im Falle lange miteinander verheirateter Eheleute

  • erbrechtsiegen.de

    Abgrenzung Auftragsverhältnis und Gefälligkeit im Falle lange miteinander verheirateter Eheleute

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2032 Abs. 1
    Auskunftsansprüche unter Miterben; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs gegen den langjährigen Ehemann der Erblasserin

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsbindungswille bei Vorsorgevollmachten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 18.10.2018 - 10 U 91/17

    Anspruch des Testamentsvollstreckers oder der Erben auf Abrechnung von

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2023 - 6 U 89/22
    Bedeutung kommt vorliegend daneben dem Umstand zu, dass weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die Erblasserin in der Zeit zwischen Vollmachterteilung und ihrem Tod jemals wegen mit der Vollmacht getätigter Geschäfte Auskunft und Rechenschaft vom Beklagten verlangt hätte; ein nachträgliches Auskunfts- bzw. Abrechnungsverlangen durch den Erben kann in einem solchen Fall gegen Treu und Glauben, § 242 BGB , verstoßen (vgl. OLG Hamm, 10 U 91/17).
  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2023 - 6 U 89/22
    Dieser ist "im konkreten Einzelfall nach Treu und Glauben unter Rücksicht auf die Umstände und die Verkehrssitte" zu beurteilen (vgl. BGHZ 21, 102 ff. ).
  • OLG Köln, 19.09.2012 - 16 U 196/11

    Ansprüche der Erbin auf Rechnungslegung und Auskunft gegen eine Bevollmächtigte

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2023 - 6 U 89/22
    Gerade bei Eheleuten kann die Annahme eines Vertragsverhältnisses und damit die Anwendung von § 666 BGB unangemessen erscheinen (vgl. BGH, XII ZR 26/98 zu § 667 BGB ; gegen einen Rechtsbindungswillen OLG Düsseldorf, 4 U 102/05 für die Partner einer Lebensgemeinschaft; OLG Köln, 16 U 196/11: kein Auftragsvertrag, wenn Vollmachtnehmer dasjenige Kind ist, das sich um die Mutter und Vollmachtgeberin gekümmert hat).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98

    Rechenschaftspflicht eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2023 - 6 U 89/22
    Gerade bei Eheleuten kann die Annahme eines Vertragsverhältnisses und damit die Anwendung von § 666 BGB unangemessen erscheinen (vgl. BGH, XII ZR 26/98 zu § 667 BGB ; gegen einen Rechtsbindungswillen OLG Düsseldorf, 4 U 102/05 für die Partner einer Lebensgemeinschaft; OLG Köln, 16 U 196/11: kein Auftragsvertrag, wenn Vollmachtnehmer dasjenige Kind ist, das sich um die Mutter und Vollmachtgeberin gekümmert hat).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2006 - 4 U 102/05

    Zum Auskunftsanspruch eines Erben wegen Abhebungen aufgrund einer Kontovollmacht

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2023 - 6 U 89/22
    Gerade bei Eheleuten kann die Annahme eines Vertragsverhältnisses und damit die Anwendung von § 666 BGB unangemessen erscheinen (vgl. BGH, XII ZR 26/98 zu § 667 BGB ; gegen einen Rechtsbindungswillen OLG Düsseldorf, 4 U 102/05 für die Partner einer Lebensgemeinschaft; OLG Köln, 16 U 196/11: kein Auftragsvertrag, wenn Vollmachtnehmer dasjenige Kind ist, das sich um die Mutter und Vollmachtgeberin gekümmert hat).
  • BGH, 07.05.1980 - VIII ZR 120/79
    Auszug aus OLG Celle, 13.01.2023 - 6 U 89/22
    Im Einzelfall kann zwar ein Anspruch auf Auskunft nach § 242 BGB bestehen (s. aber auch BGH, NJW 1980, 2463 [BGH 07.05.1980 - VIII ZR 120/79] , zit. nach juris), einen solchen allerdings macht die Klägerin ausdrücklich nicht geltend.
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